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Arbeitervereinsblätter und Verbandspresse
Sterbekassen
Grundsätze

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Aus Evangelisch-soziale Stimmen vom 30. Januar 1918 (14. Jahrg., Nr. 1) S. 4:

Aus der evangelischen Arbeiterbewegung.

Wie jede Organisationsbewegung, so sehen sich auch die evangelischen Arbeitervereine für die Zeit nach dem Kriege vor große und wichtige Aufgaben gestellt. Wenn auch ihre evangelischen, vaterländischen und sozialen Grundsätze durch den Weltkrieg vollauf als richtig bestätigt worden sind, so werden sie sich doch in praktisch-organisatorischer Hinsicht besser ausbauen und ihr ganzes Schwergewicht darauf legen müssen, noch mehr Einfluß im öffentlichen Leben zu erlangen. Im Anschluß an die Kriegstagung des christlich-nationalen Arbeiterkongresses in Berlin fand eine Versammlung der im Gesamtverbande angestellten Arbeitersekretäre statt, in welcher darüber verhandelt wurde, wie die evangelischen Arbeitervereine den Bedürfnissen der neuen Zeit entsprechen sollen. Zwar hatte die Versammlung keine beschließende Kraft, doch konnte sie wichtige Vorarbeit leisten. Das Bestehen von 18 Arbeitervereinsblättern innerhalb des Gesamtverbandes wurde als ein großer Mangel empfunden, welcher der Stoßkraft der Bewegung im öffentlichen Leben nicht diene und eine starke Zersplitterung von Kraft bedeute. Einig war man sich darin, daß nur drei Verbandsblätter, je eins für den Westen, Osten und Süden erstrebt werden sollte. Nach Bedürfnis sollten die Provinzial- und Landesverbände zu dem jeweiligen Hauptblatte eine Beilage für ihre Vereine herausgeben. So könnten die Interessen der einzelnen Vereine gepflegt und durch die drei Hauptblätter der Einfluß im öffentlichen Leben gestärkt werden. Inzwischen hat Marinebaumeister Linde-Wilhelmshaven in Nr. 50 des "Evangelischen Arbeiterboten" von 1917 ebenfalls dringend die Vereinheitlichung der evangelischen Arbeitervereinspresse gefordert, und ein von D. Weber für den 12. Und 13. Februar d. Js. nach Erfurt berufener Sekretärkursus wird sich gleichfalls mit dieser Angelegenheit beschäftigen. In diesem Zusammenhange verdient Erwägung, daß der Rheinisch-Westfälische Verband für seine 60 000 Mitglieder pflichtweisen Bezug des "Evangelischen Arbeiterboten" ernstlich erstrebt.
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Neben der Hebung und Vereinheitlichung der Arbeitervereinspresse sollte nach unserm Dafürhalten in der gleichen Richtung auf dem Gebiete des Sterbekassenwesens gearbeitet werden. Die bestehenden Schwierigkeiten dürfen nicht schrecken. Warum sollte es unmöglich sein, auf diesem Gebiet, wenn auch, wie nicht anders zu erwarten ist, in langen mühseligen Verhandlungen, zu einer Regelung zu kommen, die alle Vereine im Gesamtverbande fester umschließt? Gingen doch jährlich Tausende von Mitgliedern verloren, weil ihnen nach Fortzug aus der Heimat die Möglichkeit fehlte, Anschluß an einen evangelischen Arbeiterverein ihres neuen Wohnortes zu suchen, der ihnen die bisher an der Sterbekasse erworbenen Rechte in gleicher Höhe weiter gewährte!

Ferner werden die bewährten Grundsätze der evangelischen Arbeitervereine in den neuen Zeitverhältnissen kraftvollere Vertretung finden müssen. Das Ziel muß sein: 1. eine Arbeitervereinsbewegung, die entschieden die Pflege evangelisch-christlichen Geistes und die Vertretung deutsch-evangelischer Interessen im öffentlichen Leben anstrebt; 2. eine Arbeitervereinsbewegung, die ebenso entschieden eintritt für die Verwirklichung der Gleichberechtigung des Arbeiterstandes auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens und die Fortführung der Sozialreform verlangt und die 3. die Wahrung der Standesinteressen besonders im Rahmen der christlich-nationalen Arbeiterbewegung betätigt.

Im neuen Deutschland wird jede Organisationsbewegung, die nicht mit Entschiedenheit ihre Ziele vertritt und welche die Vertretung dieser Ziele in der Öffentlichkeit nicht durch zeitgemäßen Aufbau ihrer Einrichtungen ermöglicht, einen sehr schweren Stand haben. Darum heißt für die evangelischen Arbeitervereine die Losung: Arbeit und Opfer!

W. Langner, Arbeitersekretär, Oberhausen

(Quelle: Bibliothek des Diakonischen Werkes der EKD - Allensteinstr 53, Berlin-Dahlem)


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Erstellt am 31.12.97 - Letzte Änderung am 31.01.1998.
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