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Wortmeldung des Abgeordneten Emil K. Hartwig: [1]

[Seite] 8846. Reichstag. — 261. Sitzung. Sonnabend den 21. Oktober 1922.
(Präsident.)

Entschuldigt sind die Mitglieder des Reichstags Herren Käselau und Dr. Runkel.

Wir treten in die Tagesordnung ein.
Erster Gegenstand:
erste Beratung des von den Abgeordneten Hergt und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes, betreffend Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Nr. 5055 der Drucksachen).
Ich eröffne die erste Beratung, — schließe sie mangels Wortmeldungen.

Hierzu liegt der Antrag vor, dieses Gesetz dem Steuerausschuß zur Vorbereitung zu überweisen.— DasHaus ist damit einverstanden; die Überweisung ist beschlossen.

Wir kommen zum zweiten Gegenstand:
erste Beratung des von den Abgeordneten Hergt und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kohlensteuergesetzes (Nr. 5003 der Drucksachen).
Die Antragsteller haben zu dem Artikel I noch einen Absatz hinzugefügt, der lautet:
In gleicher Weise wird Steuervergütung in voller Höhe auf Antrag hinsichtlich derjenigen Kohle gewährt, die die im An. 137 der Reichs- Verfassung genannten Körperschaften und die im § 13 Abs. 1 Ziffer 7 des Einkommensteuergesetzes genannten Vereinigungen für ihre Zwecke benötigen.

Ich eröffne die erste Beratung.
Das Wort als Antragsteller hat der Herr Abgeordnete Hartwig.

Hartwig, Abgeordneter, Antragsteller:

Meine Damen und Herren! Das Kohlensteuergesetz hat sich je länger je mehr als ein schwerer Druck gleich wie die stetige Wirkung einer hydraulischen Presse aus die deutsche Wirtschaft gesenkt, und immer unheilvoller werden die Wirkungen, die sich aus dieser Steuer in unserer Wirtschaft ergeben. Selbst die eingewethtesten Fachkenner haben sich anfänglich über die Wirkung dieses Gesetzes außerordentlichen Irrtümern hingegeben. Wenn man bedenkt, daß schon in der Begründung des Gesetzes im Juni 1920 selbst die Regierung sagte, daß ein weiteres Ansteigen der Preise infolge der Kohtensteuer für die Zukunft nicht zu erwarten set, so muß man sagen, daß durch die Entwicklung nichts so sehr widerlegt worden ist als diese Ansicht. Damals wurde der Ertrag der Kohlensteuer auf 4,5 Milliarden geschätzt, heule schätzt sie nach mir zugegangenen Nachrichten der Reichskohlenrat nach dem Stande vom 1. Oktober auf etwa 171 Milliarden. Wie ungeheuer diese Summe auf unsere Wirtschaft drücken muß, wird jedem Einsichtigen ohne weiteres klar sein. Wie schwer wir alle unter der Kohlenverteuerung durch die Kohlensteuer leiden, möchte ich an einigen Beispielen kurz darzulegen versuchen. Nach mir gewordenen Mitteilungen wird es der Industrie, besonders auch im Bergbau, immer schwerer, die Löhne und Gehälter der im Bergbau Tätigen in ausreichender Weise der immer mehr steigenden Teuerung anzupassen, und zwar deswegen, weil die Kohlensteuer auf die Produktion und den Absatz wie ein schwerer Hemmschuh drückt. Es ist deshalb gar nicht möglich, die Preise des Produktes so zu steigern um den Ausgleich für die notwendige Höhe der Löhne und Gehälter im Werte des Produktes zu finden, weil dem die Wirkung der Kohlensteuer wie ein Wall entgegenwirkt.

Schon diese Tatsache muß uns zeigen, daß mit dieser Steuer ein falscher Weg begangen worden ist, auch hier kann unsere Wirtschaft und vor allen Dingen das Reich nicht gesund erhalten werden.

Immer mehr hat sich der Preis unserer Kohle gerade infolge der Kohlensteuer dem Weltmarktpreise genähert. Die Befürworter der Kohlensteuer haben seinerzeit gerade diese Wirkung als eine günstige hingestellt. Mag man dazu stehen, wie man will: es wird doch jeder Einsichtige ohne weiteres zugeben, daß wenn dieser Punkt einmal eingetreten ist, tue Konkurrenz des Auslandes der inländischen Konkurrenz um denjenigen Betrag, der in der Kohle als Steuer steckt, also hier um diese 171 Milliarden Mark, voraus ist und um diesen Betrag auf dem Weltmarkt billiger produzieren kann als die deutsche. Man vergegenwärtige sich die produktionshemmende Wirkung, die die Kohlensteuer hat, wenn sich der Preis der deutschen Kohle bei nur geringer Stabilisierung der Mark so dem Weltmarktpreis genähert hat.

Meine verehrten Damen und Herren! Diese Tatsache ist so schwerwiegend, daß sie genügen sollte, um mit allem Ernst eine Abwendung dieser Gefahr zu versuchen.

Ich möchte noch auf eine andere schwere Benachteiligung der deutschen Volkswirtschaft hinweisen. Wer die Wirkungen der Kohlensteuer, besonders aus die mittleren und Zwergbetriebe in unserer deutschen Volkswirtschaft einmal beobachtet — ich weise besonders auf die vielen Betriebe in der westfälischen Mark, im Belgischen hin — wird wissen, daß alle diese kleinen Betriebe der Eisenindustrie gar nicht mehr die Mittel finden, um ihren Betrieb aufrechterhalten zu können. Man vergegenwärtige sich nur, daß mit jedem Zentner Kohle, den Preis der Kohle mit 400 Mark berechnet, 160 Mark Steuern bezahlt werden müssen!
(Sehr wahr! bei den Deutschnationalen.)

Das können selbst große kaum noch, die kleinen Betriebe aber unmöglich tragen. So sehen wir, daß das Rad der deutschen Wirtschaft allmählich von unten heraus zum Stillstehen gebracht wird. Wertvollste Teile, besonders diejenigen des kleinen und selbständigen Mittelstandes, soweit sie zu den Kohle verarbeitenoen Betrieben gehören, schalten wir allmählich aus unserer Wirtschaft aus. Immer größer wird das Heer der Unselbständigen und immer kleiner die Zahl derjenigen, die noch selbständig in der deutschen Wirtschaft arbeiten können und den Gang der deutschen Wirtschaft mitbestimmen. Daß das ein falscher Weg ist und daß eine Steuer, die eine solche Wirkung auslost unter allen Umstanden von allen Einsichtigen bekämpft werben muß, liegt auf der Hand. Ich glaube auch, daß das hohe Haus darin einig ist, daß wirble geschilderte wertvolle Gueoerung in der Volks- und Berussschtchiung erhallen müssen. Wenn ich aus all die Meten kremen Betriebe der Gervgteßereien, der Formereien, der Hammerwerle usw. hinwerfe, daun sehen Sie an diesen paar rsruppen, wie schwer die Gefahr rp, die unrer der Wirkung der Kohtensteuerfchraube eingetreten ist.

Aber tausend andere Gründe sprechen für die Herabsetzung der Kohlensteuer von 4o auf 30 Prozent. Ich will aber nur noch darauf hinweisen, daß diese geringe Senkung der Kohlensteuer auch eine wesentliche Verbilligung der gesamten Lebenshaltung des Volkes herbeiführen wurde.
(Sehr richtig! bei den Deutschnationalen.)

Ich begnüge mich damit, an die Fabrikation der Lebensmittel, selbst des Brotes, vom Landwirt an gerechnet, der die Kohlen beim Drusch usw. braucht, bis zum Bäcker zu erinnern. Auf die Fabrikation sämtlicher Teigwaren wird gerade die Herabsetzung der Kohlensteuer von 40 auf 30 Prozent preisermäßigend wirken müssen. Das alles, meine verehrten Damen und Herren, hat uns bewogen, Ihnen diesen Antrag vorzulegen. Lassen Sie mich nun mit einigen Worten auch noch auf die Verbilligung der Hausbrandkohle kommen. Hier ist vor allen Dingen einzusetzen. Ist schon die Not der selbständigen Wrtschaftsbetriebe infolge der Kohlensteuer so groß geworben, dann ist es besonders notwendig, einen

Reichstag. — 261. Sitzung. Sonnabend den 21. Oktober 1922. 8847
(Hartwig, Antragsteller.)

Weg zu suchen, der aus der Not betreffs der Hausbrandkohle — der Winter steht vor der Tür — herauszuführen geeignet ist. Wenn man sich die Begründung der früheren Gesetze ansieht, namentlich auch die Beratung, die das Gesetz im Reichswirtschaftsrat gefunden hat, dann findet man, daß überall die Verbraucher einig waren in der Ablehnung des Gesetzes wegen seiner Wirkung auf die unhaltbare Verteurung der Hausbrandkohle.

Man vergegenwärtige sich, um nur die Ärmsten zu nennen, in welcher Lage heute die Invalidenrentner, die Kleinrentner usw. sich befinden. Damals haben die Freunde des Gesetzes dem Einwand gegenüber, daß gerade die unbemittelten Schichten die Besteuerung des Hansbrandes nicht tragen könnten, gemeint: das ist doch wohl zu tragen, denn jetzt — es war damals Anfang Dezember — haben sich diese Schichten bereits eingedeckt. So steht es wörtlich in dem Bericht, den der Berichterstatter im Reichswirtschaftsrat erstattet hat. Meine Damen und Herren! Diese Kreise sind gar nicht in der Lage, sich für den Zeitraum eines ganzen Winters mit Hausbrand einzudecken, sondern die müssen ihn zentnerweise hereinholen. Daher ist es ganz unmöglich, mit einer derartigen Begründung einem solchen Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich brauche dafür nur auf folgendes hinzuweisen. Berechnen Sie sich die Wirkungen dieses Gesetzes auf die kinderreichen Familien. Familien ohne Kinder, nur aus erwachsenen Personen bestehend, sind schon eher in der Lage, schließlich warm angezogen den Winter in kühlen Räumen zuzubringen. Das ist aber bei Familien mit Kindern ausgeschlossen. Wenn diese ihre Kinder durch den Winter hindurch gesund erhalten wollen, sind sie gezwungen, ein bestimmtes Quantum von Hausbrand während des Winters zu verbrauchen. Wenn man nun nur den geringen Satz von 40 Zentnern im Winter annimmt, dann können Sie sich bei einem Satz von 160 Mark Steuer pro Zentner ausrechnen, wie ungeheuer stark gerade die kinderreichen Eltern unter der Kohlensteuer leiden müssen. Wie stark die steuerliche Entlastung sein würde geht daraus hervor, daß 31 Prozent des Steueraufkommens von 171 Milliarden auf den Hausbrand entfallen.

Nur diese wenigen Ausführungen will ich hier machen, um das hohe Haus nicht noch länger in Anspruch zu nehmen. Ich sehe an der Zerstreutheit des Hauses, daß der Sonnabendnachmittag seine Wirkungen ausübt, und will deshalb versuchen, recht kurz zu sein, damit die Heimatsehnsucht gestillt wird.
(Heiterkeit.)

Auf eins möchte ich aber trotzdem noch Hinweisen. Das ist der Ergänzungsantrag, den wir gestellt haben. Es ist ja durch den Kollektivantrag der Parteien wie durch einen Antrag der Sozialdemokratischen Fraktion versucht worden, den Krankenanstalten und gemeinnützigen Wohlfahrtsanstalten zu helfen. Wir haben geglaubt, daß durch keine Maßnahme so nachhaltig geholfen werden kann, als wenn wir diesen Anstalten durch eine Ermäßigung oder Erlaß der Kohlensteuer zu Hilfe kommen.
(Sehr richtig! bei den Deutschnationalen.)

Heute morgen hat ein Mitglied des Hauses im Sozialen Ausschuß den Beweis gebracht, daß eine Anstalt, die früher 15 000 Mark für Kohlen ausgegeben hat, heute 3 Millionen ausgeben muß. Man berechne, welch hohe Steuern darin stecken, und daß diese Anstalten, die zu dem Pflegesatz von nur 50, 60 bis 85 Mark, den sie von den Kommunen erhalten, monatlich etwa noch 150 Mark zuschießen müssen. Wie können diese Anstalten existieren, wenn das Reich ihnen noch diesen ungeheuren Steuerbetrag aufhalst. Das ist ganz unmöglich. Wir gehen hier einen Weg, der auf der einen Seite unsere Wirtschaft durch die Steuern ermordet, und auf der anderen Seite ist das Reich stetig gezwungen, durch ungeheure Milliardenbeträge die Löcher zuzustopfen, die es fortwährend durch produktionshindernde Steuern aufreißt.
- (Sehr richtig! bei den Deutschnationalen.)

Ich möchte Ihre Geduld nicht länger auf die Probe stellen, trotzdem die Sache wichtig genug ist, sie recht tief auszuschöpfen. Ich glaube, daß das hohe Haus mit uns der Meinung ist, daß unser Antrag einen gangbaren Weg darstellt, wie man auf den einzelnen Gebieten helfen kann. Wir sind nicht der Meinung, daß er nicht verbesserungsfähig ist. Wir hoffen, daß es im 11. Ausschuß gelingen wird, immerhin einen Weg zu finden, um zu helfen. Ich bitte also, unseren Antrag dem 11. Ausschuß zu überweisen.
(Bravo! bei den Deutschnationalen.)

Präsident: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Eichhorn.

Eichhorn, Abgeordneter: Ich will nur ganz kurz erklären, daß wir mit der Überweisung des Antrages an den 11. Ausschuß einverstanden sind. Ich muß aber doch konstatieren, daß dieser Antrag Hergt und Genossen etwas nach Demagogie riecht. Wir hatten bereits im März einen viel eingehenderen Antrag eingebracht, der die Ungerechtigkeit der Kohlensteuer beseitigen sollte, insbesondere für die Hausbrandkohle. Damals haben Sie aber unseren Antrag abgelehnt, und heute kommen Sie (zu den Deutschnationalen) mit demselben Antrage. Das hindert uns aber nicht, für diesen Antrag zu stimmen. Das wollte ich nur konstatieren.

Präsident: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Löffler.

Löffler, Abgeordneter: Meine Damen und Herren! Im Ältestenausschuß war vereinbart worden, über diesen Antrag hier im Hause keine Debatte zu führen. Der Vertreter der deutschnationalen Fraktion, Herr Abgeordneter Schultz (Bromberg), hat ebenfalls dieser Vereinbarung vorbehaltlich der Zustimmung seiner Fraktion zugestimmt. Das Propagandabedürfnis der Deutschnationalen scheint aber diese praktische Erwägung über Bord geworfen zu haben. Ich will hier auf Einzelheiten nicht eingehen, sondern nur ein paar kurze Bemerkungen machen.

Der Herr Vorredner sprach von einer Zerstreutheit dieses Hauses. Ich glaube, die Zerstreutheit lag auf seiner Seite; denn er bewegte sich auf einem Gebiete, dem er nicht gewachsen ist.
(Zuruf bet den Deutschnationalen: Machen Sie es besser!)

Er führte aus, die deutsche Industrie verliere infolge der Kohlensteuer ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkte. Dem kann man in diesem Ausmaß, wie es hier vorgetragen wurde, nicht zustimmen. Die deutsche Industrie, auch die Ausfuhrindustrie, ist bisher wettbewerbsfähig gewesen. Sie schwamm im Valutawasser. Wenn die Kohlensteuer nicht vorhanden wäre, dann würde die deutsche Ausfuhrindustrie für ihre Ausfuhrprodukle keinen Pfennig weniger nehmen, als sie jetzt nimmt. Denn sie steht auf dem Standpunkt: Nimm dir, was du kriegen kannst!
(Zuruf bei den Deutschnationalen: Das ist Agitation!)

— Das ist keine Agitation; das sind Tatsachen. Durch die Kohlensteuer ist erzielt worden, daß Mittel, die sonst in die Taschen der Ausfuhrindustrie fließen würden, dem Reiche zugute kommen. Das sollten auch Sie, die Sie von sich behaupten, staatserhaltend zu sein, nicht außer acht lassen.

8848 Reichstag. — 261. Sitzung. Sonnabend den 21. Oktober 1922.
(Löffler, Abgeordneter.)

Bezüglich des Hausbrandes will ich hier, ohne mich auf Einzelheiten einzulassen, auf eine Bestimmung hinweisen, auf die ich schon früher einmal verwiesen habe. Es dürfte allgemein bekannt sein, daß sich in § 6 Anlage 10 des Friedensvertrages eine Bestimmung befindet, die von der Reparationskohle und ihrem Preise spricht.
Dort ist gesagt:
Der Preis stellt sich wie der deutsche Preis frei Grube, den die deutschen Reichsangehöhrigen zahlen, unter Hinzurechnung der Fracht bis zur französischen, belgischen, italienischen oder luxemburgischen Grenze.

Ich mache bloß darauf aufmerksam, daß dies eine Frage ist, die uns zu höchster Vorsicht zwingt und die allerdings im Ausschuß eingehend debattiert werden kann.
(Zuruf von den Deutschnationalen: Und die Sie hier besser nicht angezogen hätten!)

— Ich habe sie hier nur angezogen, weil Ihr Redner mir dazu Veranlassung gegeben hat, mich gewissermaßen dazu gezwungen hat.
(Erneute Zurufe von den Deutschnattonalen.)

Ich will auf diese Dinge nicht weiter eingehen; ich bin einverstanden mit der Überweisung des Antrags an den Steuerausschuß, hätte aber gewünscht, daß die deutschnationale Fraktion von vornherein diesem Antrag, der im Ältestenausschuß vorbereitet und angenommen war, zugestimmt hätte. (Bravo! bei den Sozialdemokraten.)

Präsident: Die Redner sind alle einig gewesen in der Notwendigkeit der Überweisung an den 11. Ausschuß.
Ich nehme an, daß das Haus damit einverstanden ist. —
Es ist so beschlossen.

Wir kommen zum dritten Gegenstand der Tagesordnung:
Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr Lauscher und Genossen, betreffend Abwehr gegen die Überflutung Deutschlands durch valutastarke Ausländer (Nr. 5068 der Drucksachen).

Ich eröffne die Beratung.
Das Wort hat der Herr Antragsteller Abgeordneter Dr. Lauscher.

Dr. Lauscher, Abgeordneter, Antragsteller: Meine Damen und Herren! Der furchtbare Absturz unserer Valuta, dem die inländische Preisgestaltung naturgemäß sich nicht vollkommen anpassen kann, ohne die bereits stark verringerte Kaufkraft des deutschen Publikums vollständig zu zerstören, hat seit langem die Folge gezeitigt, daß Deutschland auf das valutastarke Ausland eine ganz außerordentlich starke Anziehungskraft ausübt. Diese Anziehung mag für einzelne eng umschriebene Wirtschaftskreise gewisse Vorteile mit sich bringen. Der großen Mehrheit des deutschen Volks bringt sie jedenfalls empfindlichsten Schaden. Ein immer stärker anschwellender Strom kauflustiger und kaufkräftiger Ausländer überflutet nach allen Richtungen hin das deutsche Land. Preise, die für den deutschen Käufer nachgerade unerschwinglich geworden sind, sind für diese Ausländer geradezu Schleuderpreise. Man reist als Ausländer in Deutschland so gut wie kostenlos, und die Lebenshaltung, mögen die Preise, in Papiermark ausgedrückt, auch noch so phantastisch anmuten, ist gleichfalls für sie äußerst billig. Je tiefer unsere Wähmng sinkt, desto günstiger für die Ausländer die Konjunktur, und desto eifriger wird sie naturgemäß auch ausgenutzt. Diese valutakräftigen Ausländer kaufen unsere Magazine mit beängstigender Schnelligkeit leer, und soweit dann die Läger überhaupt wieder aufgefüllt werden können, erzeugt der fortschreitende Verfall der deutschen Währung immer höhere Preise, die den deutschen Käufer kaufunfähig machen, für den Ausländer dagegen die Konjunktur fortgesetzt verbessern. So wird Deutschland ausgekauft oder, wenn man es beim rechten Namen nennen will, ausgeplündert.

Diese Zustände können und dürfen nicht länger hingenommen werden. Man kann dem deutschen Volke auf die Dauer nicht zumuten, mit stiller Ergebung zuzusehen, wie die Waren, deren es selber dringend bedarf, von zahlungskräftigen Ausländern aufgekauft und weggeführt werden. Diese Dinge schreien geradezu nach Abhilfe. Was bisher in dieser Richtung geschehen ist, beschränkt sich zum großen Teil auf private Maßnahmen und ist vollkommen unzulänglich. Wir fordern die Regierung auf, unverzüglich einschneidende und wirksame Maßnahmen zu treffen, um dem Übel Einhalt zu tun, und wir wünschen, daß diese Maßnahmen sobald wie irgendmöglich getroffen werden. Dabei legen meine politischen Freunde ganz besonderes Gewicht darauf, daß eine Maßnahme ergriffen wird, die zweifellos die Wirkung haben wird, den Zustrom der Ausländer einzudämmen und die noch die wettere erfreuliche Wirkung haben wird, daß sie den deutschen Reichsfinanzen zugute kommen und die Sanierung unseres Verkehrswesens erleichtern kann. Wir verlangen die Einführung eines angemessenen Valutazuschlages für Ausländer auf den deutschen Eisenbahnen. Es ist einfach nicht zu verstehen, daß der Reichseisenbahnrat am 5. Oktober dieses Jahres sich in aller Form gegen diesen Gedanken ausgesprochen hat, und fast noch unverständlicher als die Stellungnahme selbst erscheint mir die Begründung, mit der man sie zu stützen versucht hat. Der Reichseisenbahnrat meint, die seit altersher im internationalen Verkehr geübte gleichmäßige Behandlung der Ausländer und Inländer müßte auch in Zukunft aufrechterhalten werden. Gegen diesen Satz an sich wird kein Mensch etwas einzuwenden haben; aber ich frage: ist denn das vielleicht eine gleichmäßige Behandlung, wenn der Ausländer geradezu für ein Trinkgeld quer durch Deutschland fahren kann, während für den Deutschen die Benutzung der Eisenbahn allmählich ein Luxus zu werden droht, den sich nur noch wenige und jedenfalls nicht die Minderbemittelten leisten können?
(Sehr wahr! im Zentrum und rechts.)

Immer höher werden unsere Eisenbahntarife hinaufgeschraubt. Vom 1. Dezember ab sollen sie das Dreifache der Oktobersätze, und vom 1. Januar ab sollen sie auch in der 3. und 4. Wagenklasse das Hundertfache der Friedenssätze betragen. Es mag sein, daß diese Steigerung unvermeidlich ist, und daß sie deswegen vom deutschen Volke einfach getragen werden muß. Aber wenn die Dinge schon so liegen, daß wir an einer so ungeheuerlichen Heraufsetzung der Tarife nicht mehr vorbeikönnen, dann ist es meines Erachtens doch ein Gebot nicht bloß der Billigkeit, sondern der einfachen Gerechtigkeit, daß auch der Ausländer, der unsere Verkehrsmittel benutzt, an diesen Lasten entsprechend beteiligt wird.
(Sehr wahr! im Zentrum und rechts.)

Der verständige, billig denkende Ausländer wird nicht verlangen, daß zum Beispiel der Holländer für den gleichen Preis von Aachen nach Berlin fahren kann, für den er auf den holländischen Bahnen die kurze Strecke von Aachen nach Mastricht zurücklegt.
(Hört! Hört! im Zentrum.)

Er wird nicht verlangen, daß er für eineinhalb Franken von München nach Berlin befördert wird. Solche Verhältnisse sind auf die Dauer unerträglich;
(sehr richtig! im Zentrum und rechts)

sie sind innerlich unsinnig und unhaltbar. Wir sind überzeugt, daß es nicht gegen den alten Grundsatz der gleichmäßigen Behandlung der Inländer und Ausländer verver Reichstag. — 261. Sitzung. Sonnabend den 21. Oktober 1922. 8849
(Dr. Lauscher, Antragsteller.)

verstößt, sondern im Gegenteil eine Konsequenz dieses Grundsatzes ist, wenn ein angemessener Valutazuschlag für die Ausländer auf den deutschen Reichsbahnen erhoben wird.
(Sehr wahr! im Zentrum.)

Man wende auch nicht ein, es ständen außenpolitische Schwierigkeiten im Wege. Es mag sein, daß hier und da im Ausland sich Widerspruch gegen eine derartige Maßnahme erheben wird. Aber man hat es doch hingenommen, daß überall in Deutschland für den Besuch von Museen, von Theatern, von Sehenswürdigkeiten jeder Art von Ausländern Zuschläge erhoben werden. Es ist absolut nicht einzusehen, warum die ohnehin in bitterster Not befindlichen Finanzen des Reichs andauernd auf diesen Ausgleich verzichten sollen.

Auch technische Schwierigkeiten nennenswerter Art gibt es für diese Maßnahmen nicht zu überwinden. Es versteht sich von selber, daß der Zuschlag nicht etwa am Schalter erhoben werden kann. Es würden sich — leider ist es so — regelmäßig elende Subjekte bereit finden lassen, für ein Trinkgeld dem Ausländer eine Fahrkarte zu deutschen Preisen zu besorgen. Die Sache kann einfach in der Weise erledigt werden, daß für die Benutzung der V-Züge — denn nur um die Ausländer, die diese benutzen, kann es sich handeln — ein Personalausweis mit Lichtbild verlangt wird, und daß dann während der Fahrt durch den Zugführer diese Ausweise kontrolliert werden und für die Ausländer der Valutazuschlag eingezogen wird.
(Sehr gut! im Zentrum und rechts.)

Auf diese Weise läßt sich die Sache einfach regeln. Selbst wenn eine geringe Personalvermehrung dabei unvermeidlich sein sollte, glaube ich, würde das eine Ausgabe sein, die sich rentieren würde. Denn es würde bestimmt dazu führen, daß ein großer Teil der Ausländer, die uns auskaufen, die die notwendigsten Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände ins Ausland entführen, künftig zu Hause bleiben, und daß diejenigen, die nicht darauf verzichten wollen oder können, nach Deutschland zu reisen, es jedenfalls nicht mehr auf Kosten des deutschen Volks tun. Meine Damen und Herren! Ich glaube, es gibt im deutschen Volke niemand, der die Notwendigkeit durchgreifender Maßnahmen der angedeuteten Art verkennt, und ich möchte die Hoffnung aussprechen, daß die Regierung sich beeilen wird, ein Gesetz, wie es in unserm Antrage gewünscht wird, dem Reichstage vorzulegen.
(Beifall im Zentrum.)

Präsident: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Ein Antrag auf Ausschußberatung ist nicht gestellt.
Wir können also gleich darüber abstimmen, ob wir dem Antrag Dr. Lauscher, der ja eine Aufforderung an die Reichsregierung ausspricht, zustimmen wollen. Ich bitte die Damen und Herren, die das tun wollen, sich vom Platze zu erheben.
(Geschieht.)
Das ist die Mehrheit; der Antrag Dr. Lauscher ist angenommen.

Wir kommen zum 4. Gegenstand der Tagesordnung, zur
Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Stresemann, Marx, Hergt, Erkelenz, Leicht und Genossen, betreffend Beihilfe für Einrichtungen der Wohlfahrtspflege (Nr. 5072 der Drucksachen).

Meine Damen und Herren! Dieser Antrag Dr. Stresemann, Marx, Hergt, Erkelenz, Leicht und Genossen, betreffend Beihilfe für Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, ist inzwischen durch einen neuen Antrag ersetzt worden, der unter Nr. 5103 dem Hause vorliegt. Ich schlage Ihnen vor, diesen neuen Antrag an Stelle des alten zu beraten und mit dieser Beratung den nächsten Gegenstand der Tagesordnung zu verbinden, die
Beratung des Antrags der Abgeordneten Müller (Franken) und Genossen, betreffend Unterstützung gemeinnütziger Anstalten
(Nr. 5073 der Drucksachen),
da er denselben Gegenstand betrifft und die Antragsteller sich nunmehr mit den übrigen Antragstellern zu Punkt 4 auf einen Antrag geeinigt haben. — Das Haus ist damit einverstanden.

Das Wort hat die Frau Abgeordnete Teusch (Köln).

Teusch (Köln), Abgeordnete: Ich beantrage die Verweisung dieses Antrages zur Vorberatung an den 6., den Sozialpolitischen Ausschuß.

Präsident: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Streiter. — Auch der Herr Abgeordnete Streiter wollte das gleiche beantragen.
Wird gegen die Überweisung dieses Antrags an den 6. Ausschuß ein Einwand erhoben? — Das geschieht nicht. Dann ist es beschlossen, und damit sind die Punkte 4 und 5 der Tagesordnung erledigt.

Wir kommen zum 6. Gegenstand, zur
ersten und zweiten Beratung des von den Abgeordneten Dr. Stresemann und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verlängerung der Zuckerungsfrist der Weine des Jahrgangs 1922
(Nr. 5076 der Drucksachen).
Ich eröffne die erste Beratung.
Das Wort für die Antragsteller hat der Herr Abgeordnete Dr. Moldenhauer.

Dr. Moldenhauer, Abgeordneter, Antragsteller:

Meine Damen und Herren! Der Antrag spricht für sich selbst. Das schlechte Wetter in diesem Herbst macht es notwendig, die Bezuckerungsfrist für den Wein noch um ein halbes Jahr zu verlängern.

Präsident: Das Wort hat der Herr Abgeordnete Körner.

Körner, Abgeordneter:

Auch meine Freunde anerkennen die Notwendigkeit, den Termin für die Zuckerung des diesjährigen Weines bis 31. März nächsten Jahres zu verlängern. In diesem Jahre ist leider eine Zuckerung des deutschen Weines in allen Weinbaugebieten notwendig. Die Aussichten für einen guten Weinherbst waren bis Ende Juli sehr gut. Dann aber setzte das für den Weinstock besonders schädliche schlechte, nasse und naßkalte Wetter ein, so daß die Aussichten von Tag zu Tag schlechter geworden sind. Die Weinlese mußte, da eine Besserung der Witterung nicht eintreten wollte, verhältnismäßig bald stattfinden. Der Ertrag ist zwar der Menge nach ein guter, jedoch muß die Qualität durch eine entsprechende Behandlung und durch eine dem Gesetz entsprechende Zuckerung verbessert werden. Die Lage unserer kleinen Weingärtner und Winzer ist aber heute keine günstige. Wer gezwungen ist — und hierzu sind manche gezwungen —, gleich im Herbst zu verkaufen, löst nur 40 bis 60 Mark für das Liter Wein, ein Preis, der bei der heutigen Geldentwertung ein sehr geringer ist. Ich will nur einen Vergleich ziehen. Früher konnten unsere Weingärtner für den Erlös von einem Hektoliter vier bis fünf Paar Stiefel kaufen. In diesem Jahre reicht es kaum für ein Paar Stiefel.

Die Zuckerernte in diesem Jahre wird derartig eingeschätzt, daß es wohl recht leicht möglich sein wird, dem deutschen Weinbau die entsprechende Menge Inlandszucker zu überweisen, wie das auch in den letzten Jahren geschah. Unser Weinbau wird nicht in der Lage sein, die hohen

8850. Reichstag. — 261. und 282. Sitzung. Sonnabend den 21. Oktober 1922.
(Körner, Abgeordneter.)

Ausgaben für Auslandszucker zu machen. Wir möchten deshalb die Regierung bitten, dafür zu sorgen, daß auch in diesem Jahre die gleichen Mengen Inlandszucker wie in den letzten Jahren unseren Weingärtnern und Winzern zur Verbesserung des Weins überwiesen werden. Ich glaube, dadurch wird es möglich werden, auch den diesjährigen Wein zu einem guten und trinkbaren Tropfen auszubauen. Das erspart uns dann wieder die Einfuhr ausländischer Weine, so daß es auch im volkswirtschaftlichen Interesse liegt, wenn es dem deutschen Weinbau ermöglicht wird, den diesjährigen Jahrgang entsprechend zu behandeln.
(Bravo I)

Präsident: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor; die erste Beratung ist geschlossen.
Ein Antrag auf Ausschußberatung ist nicht gestellt. Ein Antrag auf Ausschußberatung ist nicht gestellt. Wir können also sofort in die
zweite Beratung
eintreten. Ich eröffne die Besprechung über Art. I, —
schließe sie, da Wortmeldungen nicht vorliegen. Ich bitte diejenigen Damen und Herren, welche dem Art. I in der von den Herren Abgeordneten Dr. Stresemann und Genossen beantragten Fassung zustimmen wollen, sich von den Plätzen zu erheben.
(Geschieht.)
Das ist die Mehrheit.
(Widerspruch links.)
— Ich bitte, noch einmal aufzustehen.
(Geschieht.)
— Das Bureau ist einig, daß die Mehrheit steht. Der Art. I ist angenommen.

Ich rufe auf Art. II — und darf ihn für angenommen erklären.
Einleitung und Überschrift — desgleichen.

Meine Damen und Herren, es wird sich empfehlen, die dritte Lesung des Gesetzentwurfs an einem der nächsten Tage vorzunehmen. — Das Haus ist damit einverstanden.

Wir kommen zum siebenten Gegenstand der Tagesordnung: zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung über Lohnpfändung
(Nr 5050 der Drucksachen).
Mündlicher Bericht des 22. Ausschusses (Rechtsausschuß) (Nr. 5097 der Drucksachen).
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Bell.
Ich eröffne die zweite Beratung über den Art. I. Dazu liegt ein Antrag auf Drucksache Nr. 5099, Müller (Franken) und Genossen, vor: das Wort „einhundertzwanzigtausend" zu ersetzen durch das Wort „einhundertachtzigtausend". Wird das Wort gewünscht? — Das geschieht nicht.

Wir kommen zur Abstimmung. Ich bitte diejenigen Damen und Herren, welche dem Antrag Müller (Franken) und Genossen auf Drucksache 5099, nämlich Erhöhung der Grenze, zustimmen wollen, sich von den Plätzen zu erheben.
(Geschieht. — Pause.)

Das Bureau kann sich nicht einigen, welches die Mehrheit ist. Wir müssen auszählen.

Ich bitte diejenigen Damen und Herren, die dem Antrage zustimmen wollen, den Saal durch die Tür rechts von mir, diejenigen, welche ihn ablehnen wollen, den Saal durch die Tür links von mir wieder zu betreten.
Ich bitte, den Saal zu verlassen.
(Geschieht.)

Die Türen des Saales mit Ausnahme der beiden Abstimmungstüren sind zu schließen.
(Geschieht.)

Die Zählung beginnt.
(Geschieht.)

Die Abstimmung ist geschlossen. Die Türen sind wieder zu öffnen.
(Geschieht.)

Ich bitte, auf dem Bureau abzustimmen.
Schriftführer Abgeordneter Heiler Nein!
Schriftführerin Abgeordnete Teusch (Köln): Nein!
Schriftführer Abgeordneter Schwarz (Hessen): Nein!
Schriftführerin Abgeordnete Schuch: Ja!
Präsident: Ja!
(Pause.)

Es haben gestimmt 87 Mitglieder mit Nein, 86 Mitglieder mit Ja; das Haus ist also beschlußunfähig.
Wir müssen abbrechen.
Ich berufe die nächste Sitzung ein auf heute
nachmittag 3 Uhr 5 Minuten mit der Tagesordnung:
Rest der bisherigen Tagesordnung mit Ausnahme des eben aufgerufenen Punktes 7.
(Schluß der Sitzung 3 Uhr 2 Minuten.)

262. Sitzung.

Die Sitzung wird um 3 Uhr 5 Minuten durch den Präsidenten Löbe eröffnet.

Präsident: Die Sitzung ist eröffnet.

Wir kommen zum ersten Gegenstand der Tagesordnung:
zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Gebührenordnung für Zeugen und Sachverständige
(Nr. 5049 der Drucksachen).
Mündlicher Bericht des 22. Ausschusses (Rechtsausschuß)
(Nr. 5098 der Drucksachen).
Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Rosenfeld.
Das Wort hat der Herr Berichterstatter.

Dr. Rosenfeld, Abgeordneter, Berichterstatter:

Dem Ausschuß lag ein Antrag vor, die Stundenhöchstsätze für Zeugen auf 130 Mark statt auf 100 Mark und die für Sachverständige auf 180 Mark statt auf 150 Mark und bei besonders schwierigen Leistungen auf 240 Mark statt auf 200 Mark festzusetzen, ferner durch einen Zusatz zu § 2 Abs. 2 der Gebührenordnung klarzustellen, daß bei der Entschädigung der Zeugen bis zu der vorgesehenen Höchstgrenze der volle Verdienstausfall zu ersetzen sei, und endlich die im Art. II des Entwurfs vorgesehene Ermächtigung der Reichsregierung, mit Zustimmung des Reichsrats die Gebührensätze anderweitig festzusetzen, nach dem Vorbilde der geltenden Vorschriften über die Entschädigung der Schöffen und Geschworenen dahin näher zu begrenzen, daß der Höchstsatz der Zeugengebühren mindestens auf den Betrag festzulegen sei, der sich ergibt, wenn das Einkommen, für das es nach §48 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes einer Veranlagung nicht bedarf, auf 300 Arbeitstage im Jahre von 8 Stunden verteilt wird.

Dieser Antrag fand die einhellige Zustimmung des Ausschusses.


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